6. Fragen zum Unterrichtsvertrag

Frage 6.1:
Wir richten einen Dauerauftrag ein, aber wie schaut’s in den Ferien aus? Muss ich da durchzahlen?

Antwort:
Bei den Zahlungen der Unterrichtsgebühr bei drummer’s focus handelt es sich um eine monatlich gleich bleibende Pauschale, die mit 12 Einzelraten den Jahrespreis begleicht, um dadurch eine Jahresvorauszahlung zu vermeiden, die eigentlich bei Musikschulen üblich ist.

Diese Regelung hat den Vorteil für den Schüler, dass er keine Verpflichtung eingeht, ein ganzes Jahr (oder länger) teilzunehmen. Er kann also jeden Monat zwischen Oktober und Juni - also während des laufenden Schuljahres - monatlich kündigen.
Anders verhält es sich bei den meisten Musikschulen oder Vereinen, wo vor Beginn des Schuljahres der gesamte Jahrespreis bezahlt wird und womöglich 3 Monate vor Ablauf wieder in einer Summe fällig wird (jedes Fitness-Studio macht das so). In diesem Fall erübrigt sich ja die Frage nach „Ferien durchzahlen“ oder nicht: man bezahlt den Jahrespreis sofort, legt sich damit aber für ein ganzes Jahr fest. Im df bezahlst du ja auch kein Geld „für die Ferien“, sondern in Monatsraten je 1/12 der Jahresgebühr.

Die Monatspauschale bei drummer’s focus eröffnet außerdem jedem Neueinsteiger die Möglichkeit eines monatlichen Beitritts, ohne auf den Schuljahresbeginn im Oktober warten zu müssen. Diese Tatsache ist auch für unsere Wiedereinsteiger von großer Bedeutung, die ihren Unterricht vorübergehend kostenfrei stillgelegt haben und sofort wieder an der Stelle weitermachen können, wo sie aufgehört haben. Aus diesen Gründen läuft deine Unterrichtsgebühr als Pauschal-Betrag monatlich über 12 Monate hinweg, egal wie viele Wochenstunden Unterricht in einem Monat stattfinden. Also auch in Monaten, wo Ferien sind und in anderen, in denen der Unterricht fünfmal stattfindet. Auf dieser Basis verlängert sich dein Unterrichtsvertrag automatisch von Monat zu Monat, bis du kündigst. Alles nachzulesen in den df-Unterrichtsbedingungen.

Übrigens ist im df auch eine Jahresvorauszahlung möglich, auf die 1 Monat Rabatt gewährt wird: Du bezahlst 11 Monate und erhältst 12. Dies gilt allerdings nur für eine exakt auf den Schuljahresbeginn bezogene Jahresvorauszahlung und beinhaltet die Gebühren der Monate Oktober bis September (df.Köln und df-Salzburg abweichend). Diese Jahresvorauszahlung muss VOR dem 1. Oktober eingegangen sein, sonst ist es keine Vorauszahlung. Der Vorteil hier ist der Rabatt einer Monatsrate. Der Nachteil ist, dass der Schüler bei vorzeitigem Austritt in diesem Fall (verständlicherweise) keinen Anspruch auf eine etwaige Rückerstattung oder Nachholstunden etc. hat.

Frage 6.2:
Ich möchte im Juli noch an den Prüfungen teilnehmen und ab 1. August kündigen.

Antwort:
Das geht leider so nicht, denn damit ginge unsere o.g. Regelung mit der Monatspauschale von 12/12 nicht auf. Du hast das gesamte Schuljahr (mit Ausnahme der verbleibenden Stunden im September) Unterricht gehabt, und zwar von Oktober bis einschließlich der Prüfungen im Juli, die das Schuljahr abschließen. Bis dato hast du jedoch nur 10 Zwölftel der Jahresgebühr bezahlt. Aus diesem Grunde kann ein Schüler zwischen Oktober und Juni monatlich kündigen, danach erst wieder zum 30. September (im df.Köln und df-Salzburg abweichend). Also: Entweder an den Prüfungen teilnehmen und zum 30. September kündigen (in den September-Stunden werten wir übrigens deine aufgezeichnete Prüfung anhand der Audio-Video-Aufnahmen aus, also kommen!), oder zum 30. Juni kündigen (Posteingang am 1. Juni beachten!) und auf die Prüfung verzichten. Man kann leider nicht beides haben.

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